ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN

§1
Geltungsbereich


Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Firma MILK AND MONEY – Daniel Albrecht – nachfolgend Auftragnehmer genannt – liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Von diesen Bedingungen insgesamt oder teilweise abweichende oder ergänzende Bestimmungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2
Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Ist der Auftraggeber Kaufmann kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen.
Sofern nicht ausdrücklich unter Abänderung dieser Klausel vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Durchführung der Auftragsleistungen als Dienstvertrag. Ein werkvertraglicher Erfolg ist nicht geschuldet.

§ 3
Zahlungsbedingungen


Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall vereinbart, werden Skontoabzüge nicht gewährt.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Auftrag beruht. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, auch soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4
Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere die Einholung sämtlicher gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie die Erfüllung gegebenenfalls bestehender oder noch zu erteilender behördlicher Auflagen. Dazu gehört auch, ungehinderten Zugang zum Ort der Vertragserfüllung sowie die erforderliche Infrastruktur (Strom/Wasser) zu gewährleisten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten.

§ 5
Mängel und Gewährleistung

5.1. Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Käufer (Kunde) hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer (insbesondere auch Schadensersatzansprüche) durch Vermerk auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich unverzüglich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 4 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche dem Verkäufer bekannt zu geben.

5.2. Geltungsumfang und Zeitraum
Gewährleistung besteht für Produktions- und Materialfehler, die in auffälliger Weise vom technischen Standard abweichen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Ware und ist nach diesem Zeitraum auf jegliche sonstige Ansprüche, etwa auf Schadensersatz ausgeschlossen.

5.3. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Verkäuferin bei Eintritt eines Mangels ist für welche Ansprüche immer der Höhe nach mit dem Kaufpreis für den vom Mangel betroffenen Teil der Ware beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Käufer/Kunden) im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Ware seitens dem Verkäufer entstehen, was insbesondere auch für eine etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung der Produkte gilt.

5.4. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Haftung der Firma MILK AND MONEY – Daniel Albrecht ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit der Ersatz von solchen nicht ohnehin ausgeschlossen ist.

§ 6
Geistiges Eigentum

Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Firma MILK AND MONEY – Daniel Albrecht. Sie sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, auch wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die von dem Auftragnehmer erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis des Auftragnehmers als Urheber zulässig. Die Ausführung seiner Konzeptarbeit ist allein dem Auftragnehmer vorbehalten.
Sollte es nicht zur Auftragserteilung an den Auftragnehmer kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.

§ 7
Haftung und Gewährleistung

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das beauftragte Projekt für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht ausgelöst. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.
Zeigen sich während der Veranstaltung Mängel, so hat der Auftraggeber diese beim Auftragnehmer anzuzeigen. Für die Abhilfe steht dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche aufgrund dieses Mangels ausgeschlossen.
Eine Gewährleistung für den zugedachten Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen. Die Benutzung der vom Auftragnehmer gestellten Geräte oder Gegenstände geschieht im übrigen auf eigene Gefahr.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 8
Schriftklausel

Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen nicht. Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform.

§ 9
Gerichtstandklausel und anwendbares Recht

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

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